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Fachbeiträge
Einstweilige Verfügung gegen Vereinsausschluss möglich
Wenn ein Mitglied durch den e. V. aus dem Verein ausgeschlossen wird, weil es sich auf einer Facebook-Seite negativ über den Verein geäußert hat, kann sich das Mitglied dagegen mit einer einstweiligen Verfügung wehren. Der Verein muss dann die Mitgliedschaftsrechte bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens gewähren.
Versicherungsrechtliche Beurteilung von Amateursportlern
Nun haben auch die Spitzenverbände der Sozialversicherung gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit zur bislang hoch umstrittenen Frage Stellung genommen, ob Vergütungen an Amateursportler zu Sozialversicherungskonsequenzen führen können. Ausserdem wurde auf die Frage eingegangen, ob zusätzlich das Mindestlohngesetz mit den strengen Mindestlohnvorgaben greift.
Unterliegen Vergütungen an den Vorstand der Sozialversicherung?
Die Diskussion begann bereits 2007 durch die Einführung der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG. Es war von Anfang an hier schon umstritten, ob und welche satzungsrechtlichen Regelungen vorliegen müssen und ob die damals zulässigen 500 € sozialversicherungsfrei sind.
Formerfordernisse bei Satzungsänderungen beachten!
Soweit eine Vereinssatzung vorsieht, dass die Beschlüsse der Mitgliederversammlung über ein Protokoll beurkundet werden müssen, ist für die Anmeldung einer Satzungsänderung notwendig, dass beim zuständigen Registergericht zur Vorlage ein Protokoll auch in dieser Form erstellt wurde.
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Die Besonderheit eines gemeinnützigen Vereins liegt in der buchhalterischen und steuerlichen Aufteilung in seine vier Tätigkeitsbereiche Ideeller Tätigkeitsbereich, Vermögensverwaltung, Steuerunschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) und Steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die Abgrenzung dieser Tätigkeitsbereiche gestaltet sich in der Praxis oftmals durchaus schwierig. Gleichwohl ist eine korrekte Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben sowohl gemeinnützigkeitsrechtlich im Sinne einer ordnungsmäßigen Geschäftsführung existentiell notwendig als auch steuerrechtlich sehr wichtig, da jeder Tätigkeitsbereich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen nach sich zieht.