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Fachbeiträge
Der Verein und die Grenzen der Verkehrssicherungspflicht
Bei Aktionen und Veranstaltungen aller Art trägt der Verein die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Vereinfacht gesagt muss der Verein im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass alle vermeidbaren Schädigungen der Teilnehmer an den Vereinsaktivitäten ausgeräumt werden. Dass diese Verkehrssicherungspflicht auch ihre Grenzen hat, zeigt ein Urteil des Landgerichts Osnabrück.
Jugendtreff ohne Gaststätten-Erlaubnis
Ein gemeinnütziger Verein betreibt ein Jugendhaus mit einem Kulturzentrum, in dem öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden, bei denen auch Alkohol ausgeschenkt wird. Der Verein hatte keine Gaststättenerlaubnis und lehnte es auch ab, eine solche zu beantragen, da der Getränkeausschank keinen gewerblichen Charakter habe. Die Stadt untersagte daraufhin die Ausübung des Gastgewerbes. Dagegen klagte der Verein – ohne Erfolg.
Was ist mit unentgeltlichen/verbilligten Mahlzeiten?
Mahlzeiten, die an Vereins-Arbeitnehmer arbeitstäglich, unentgeltlich oder verbilligt abgegeben werden, sind mit einem bestimmten amtlichen Sachbezugswert lohnsteuerlich bei der Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen.
Üble Nachrede, wenn der Vorstand den Verein verlässt
Nicht selten verlässt der Vorstand den Verein im Unfrieden. „Nachtreten“ von beiden Seiten ist dann leider auch keine Seltenheit. Doch weder das Mitglied, das den Verein verlässt, noch der Verein muss sich alles gefallen lassen. Gegen üble Nachrede kann und sollte man sich wehren.
Der Verein als Arbeitgeber von Amateurfußballspielern
Grundsätzlich fungiert der Verein als Arbeitgeber für Personen, die er bezahlt. Amateurfußballspieler, die vom Verein monatliche Zahlungen in Höhe von 9-2.500 € erhalten, sind nicht aber nicht ohne weiteres als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer anzusehen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.