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Was ist mit unentgeltlichen/verbilligten Mahlzeiten?

Mahlzeiten, die an Vereins-Arbeitnehmer arbeitstäglich, unentgeltlich oder verbilligt abgegeben werden, sind mit einem bestimmten amtlichen Sachbezugswert lohnsteuerlich bei der Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen.

Dies gilt übrigens auch bereits seit 2014 für Mahlzeiten, die Arbeitnehmern während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen der doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Der Wert der Mahlzeiten wurde für das Kalenderjahr 2015 nicht nochmals geändert, d. h., diese betragen weiterhin wie für 2014 für ein Mittag- oder Abendessen 3,00 €, für ein Frühstück 1,63 €.

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/mitarbeit-ehrenamt/vereins-arbeitnehmer-was-ist-mit-unentgeltlichen_verbilligten-mahlzeiten)

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