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Fachbeiträge
Wann kann der Verein das Löschen eines Domainnamens verlangen?
Legt ein Verein eine eigene Homepage an, muss diese einen sogenannten Domainnamen haben. Jeder Domainname wird bei der DENIC e. G. registriert. Hier kann der Verein auch prüfen, ob andere seinen Domainnamen verwendet, kopiert oder missbraucht haben.
Abbildung im Internet - die Vereinshomepage
Jeder Mensch hat grundsätzlich das Recht am eigenen Bild. Darum muss in vielen Fällen für die Veröffentlichung zunächst die Erlaubnis der dargestellten Person eingeholt werden. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass Abbildungen im Internet – hier Foto- und Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen – zulässig sind, wenn durch ihre Verbreitung keine berechtigten Interessen der Darbietenden verletzt werden.
Vermietungsleistungen: Vorsicht bei Gastmitgliedschaften
Die Vermietung von Sportanlagen fällt nicht unter die sog. Sportlichen Veranstaltungen. Sofern die Vermietung jedoch einerseits nur kurzfristig und andererseits an Vereinsmitglieder erfolgt, können die entsprechenden Mieterlöse dennoch im steuerunschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) erfasst werden. Doch Vorsicht bei Gastmitgliedschaften.
Künstlersozialversicherung: Mehrtägige Veranstaltungen gelten als nur eine Veranstaltung
Die Künstlersozialversicherung hat schon in manchem Verein zu grauen Haaren bei den Verantwortlichen geführt. Glücklicherweise gibt es für Vereine Ausnahmeregelungen, die sie von der Künstlersozialversicherung befreien.
Nicht stimmberechtigte Mitglieder haben Minderheitenrecht
Grundsätzlich ist jedes Mitglied im Verein stimmberechtigt. Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz des Vereinsrechts. Die Satzung – nicht eine Vereinsordnung – kann allerdings, bei Vorliegen sachlicher Gründe, bestimmte Mitglieder(-gruppen) im Stimmrecht beschränken oder gar ausschließen.