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Fachbeiträge
Künstlersozialversicherung: Mehrtägige Veranstaltungen gelten als nur eine Veranstaltung
Die Künstlersozialversicherung hat schon in manchem Verein zu grauen Haaren bei den Verantwortlichen geführt. Glücklicherweise gibt es für Vereine Ausnahmeregelungen, die sie von der Künstlersozialversicherung befreien.
Nicht stimmberechtigte Mitglieder haben Minderheitenrecht
Grundsätzlich ist jedes Mitglied im Verein stimmberechtigt. Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz des Vereinsrechts. Die Satzung – nicht eine Vereinsordnung – kann allerdings, bei Vorliegen sachlicher Gründe, bestimmte Mitglieder(-gruppen) im Stimmrecht beschränken oder gar ausschließen.
Löschung aus Vereinsregister wegen wirtschaftlicher Tätigkeit
Grundsätzlich können Vereine nur dann ins Vereinsregister eintragen werden, wenn ihr Zweck nicht in erster Linie auf wirtschaftliche Zwecke gerichtet ist, es sich vielmehr um Idealvereine handelt, die vorrangig ideelle Ziele verfolgen. Durch die Eintragung ins Vereinsregister erlangt der Verein die sog. Rechtsfähigkeit.
Was verlangt das Mindestlohngesetz von Vereinen/Verbänden?
Eine erste Anmerkung und vorsichtige Bewertung zur neuen Stellungnahme der Verwaltungsberufsgenossenschaft.
Kassenprüfung
Die Kassenprüfung – oftmals ein jährlich wiederkehrendes Ärgernis für den Kassenwart und nicht selten der Grund für Unstimmigkeiten. Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für eine Kassenprüfung. Dementsprechend existiert auch keine verbindliche (Muster-)Satzungsregelung, die sowohl den Vereinsmitgliedern als auch den Vorständen eine Handlungsanweisung bieten könnte. Genau das ist der Grund für eine oftmals seit Jahren oder gar Jahrzehnten ausgeübte Vereinspraxis, deren Statthaftigkeit und effektive Durchführung überprüft werden sollte. Denn es darf nicht vergessen werden, dass die Kassenprüfung die Grundlage für eine Entlastung des Vorstands darstellt, d. h. aufgrund der Ergebnisse der Kassenprüfung werden (im Optimalfall) sämtliche Vorstandsmitglieder von Schadensersatzansprüchen des Vereins freigestellt.