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Künstlersozialversicherung: Mehrtägige Veranstaltungen gelten als nur eine Veranstaltung

Die Künstlersozialversicherung hat schon in manchem Verein zu grauen Haaren bei den Verantwortlichen geführt. Glücklicherweise gibt es für Vereine Ausnahmeregelungen, die sie von der Künstlersozialversicherung befreien.

Vereine, die pro Jahr nicht mehr als vier Veranstaltungen unter Beteiligung von Künstlern im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes durchführen, unterliegen nicht der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung.

Das Landessozialgericht Berlin Brandenburg hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass eine mehrtägige Veranstaltung (z. B. Vereinsjubiläum am Wochenende) als nur eine Veranstaltung einzustufen ist.

Folgende Kriterien muss der Verein nach Auffassung des Gerichts erfüllen, damit eine mehrtägige Veranstaltung in der Künstlersozialversicherung als eine Veranstaltung gewertet werden kann:

  •  Die Eintrittskarte zählt für die gesamte Veranstaltung und nicht für einzelne Tage.

  •  Die Genehmigung der Veranstaltung wurde einheitlich erteilt.

  •  Die Besucher nehmen überwiegend an allen Tagen an der Veranstaltung teil.

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/haftung-versicherung/kuenstlersozialversicherung-mehrtaegige-veranstaltungen-gelten-als-nur-eine-veranstaltung)

Informationsschriften der Künstlersozialkasse finden Sie hier.

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