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Löschung aus Vereinsregister wegen wirtschaftlicher Tätigkeit

Grundsätzlich können Vereine nur dann ins Vereinsregister eintragen werden, wenn ihr Zweck nicht in erster Linie auf wirtschaftliche Zwecke gerichtet ist, es sich vielmehr um Idealvereine handelt, die vorrangig ideelle Ziele verfolgen. Durch die Eintragung ins Vereinsregister erlangt der Verein die sog. Rechtsfähigkeit.

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Was verlangt das Mindestlohngesetz von Vereinen/Verbänden?

Eine erste Anmerkung und vorsichtige Bewertung zur neuen Stellungnahme der Verwaltungsberufsgenossenschaft.

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Kassenprüfung

Die Kassenprüfung – oftmals ein jährlich wiederkehrendes Ärgernis für den Kassenwart und nicht selten der Grund für Unstimmigkeiten. Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für eine Kassenprüfung. Dementsprechend existiert auch keine verbindliche (Muster-)Satzungsregelung, die sowohl den Vereinsmitgliedern als auch den Vorständen eine Handlungsanweisung bieten könnte. Genau das ist der Grund für eine oftmals seit Jahren oder gar Jahrzehnten ausgeübte Vereinspraxis, deren Statthaftigkeit und effektive Durchführung überprüft werden sollte. Denn es darf nicht vergessen werden, dass die Kassenprüfung die Grundlage für eine Entlastung des Vorstands darstellt, d. h. aufgrund der Ergebnisse der Kassenprüfung werden (im Optimalfall) sämtliche Vorstandsmitglieder von Schadensersatzansprüchen des Vereins freigestellt.

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Nichtabführung von Sozialversicherunsbeiträgen im Verein

Der Bundesgerichtshof hat in einem weiteren Urteil zum Thema Sozialversicherungsbeiträgen im Verein die wesentlichen Grundsätze herausgearbeitet, die auch ein Vereinsvorstand beachten sollte, wenn es zu haftungsrechtlichen Fragen kommt.

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Kein Gemeinnützigkeitsstatus für Paintball-Vereine

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG sind Körperschaften und Personenvereinigungen, die nach ihrer Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen, von der Körperschaftsteuer befreit. Nach § 52 Abs. 1 AO werden dabei gemeinnützige Zwecke verfolgt, wenn die Tätigkeit des Vereins darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.

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