Sie möchten stets auf dem neuesten Stand bleiben? Dann empfehle ich Ihnen meinen Newsletter .
Fachbeiträge
Was darf ein Profi-Sportler steuerlich als Werbungskosten absetzen?
Pech hatte ein Profi-Fußballspieler vor dem Finanzgericht mit seiner Forderung, verschiedene, nach seiner Ansicht rein sportbezogene, Aufwendungen als Werbungskosten bei seinen Einkünften als Arbeitnehmer eines Fußballklubs steuerlich unterzubringen.
Doch keine Gewerbesteuerpflicht für Bundesliga-Fußballschiedsrichter?
Keine Gewerbesteuerpflicht für aktive Fußballschiedsrichter, selbst wenn diese national und auch international eingesetzt werden – so die klarstellende neue Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz.
Videoüberwachung im Fitnessclub: Gericht stärkt Mitgliederschutz
Eine Videoüberwachung ist nicht nur im Verein eine heikle Angelegenheit. Hier stellt sich grundsätzlich die Frage nach dem Mitgliederschutz. Wenn es auch im vorliegenden Fall um keinen Verein sondern einen kommerziellen Fitnessklub ging, ist das Urteil von Bedeutung.
Auch Turnierbridge ist gemeinnützig!
Die Förderung von Turnierbridge ist für gemeinnützig zu erklären, weil Turnierbridge die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend der in der Abgabenordnung genannten Zwecke fördert. Allerdings ist Bridge, auch in der wettkampfmäßig organisierten Form des "Turnierbridge", nicht als Sport anzuerkennen! Eine spezielle Förderung des Sports kommt somit nicht in Betracht.
Versicherung im Ehrenamt - die Haftpflichtversicherung
Als Faustregel gilt: Die private Haftpflichtversicherung, die ein im Ehrenamt Tätiger abgeschlossen hat, greift bei Schadensfällen in der Vereinsarbeit nicht. Die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen enthalten dazu einen Haftungsausschluss „Ausübung des Ehrenamtes“.