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Was darf ein Profi-Sportler steuerlich als Werbungskosten absetzen?

Pech hatte ein Profi-Fußballspieler vor dem Finanzgericht mit seiner Forderung, verschiedene, nach seiner Ansicht rein sportbezogene, Aufwendungen als Werbungskosten bei seinen Einkünften als Arbeitnehmer eines Fußballklubs steuerlich unterzubringen.

Der Kläger hatte als Profi-Fußballspieler bei seiner Einkommensteuererklärung versucht,  die gezahlten Kosten für ein Abonnement des (früheren) Pay-TV-Senders Premiere, für selbst gekaufte Sportkleidung mit Beleg und die angefallenen Kosten für einen von ihm engagierten Personaltrainer als Werbungskosten geltend zu machen.

Nach erfolglosem Einspruch entschied auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, dass kein Nachweis dafür geführt werden könnte, dass diese Ausgaben überwiegend nur beruflich veranlasst waren. Ein allgemeines Interesse am Thema Fußball reicht eben nicht für ein Fernsehabonnement aus, selbst wenn mit der Berufstätigkeit ein gewisser objektiver Zusammenhang bestehen würde.

Auch bei der gekauften Sportkleidung muss man von einer privaten Mitbenutzung ausgehen, gerade wenn es sich nicht um spezielle unterscheidbare Berufskleidung handelt. Da mit der sportlichen Betätigung die allgemeine Leistungsfähigkeit und die persönliche Gesundheit gefördert wurden, können auch die Aufwendungen für den Personaltrainer nicht anerkannt werden.

Fazit: Die Klage scheiterte daran, dass eine Aufteilung in einen beruflichen und privat veranlassten Teil nicht möglich war, da es nach Ansicht des Gerichts an den erforderlichen objektiven Kriterien fehlte.

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/steuerpflichten-finanzamt/steuererklaerungen-des-vereins/was-darf-ein-profi-sportler-steuerlich-als-werbungskosten-absetzen)

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