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Fachbeiträge
Veranstaltung im Verein: Das ist bei einem Feuerwerk zu beachten!
Bald ist es so weit, das Jahr geht zu Ende. Der Höhepunkt zum Jahreswechsel ist sicherlich ein Feuerwerk. Wenn Sie in Ihrem Verein aber bereits an das nächste Vereinsfest denken, ist das sicher auch eine tolle Sache. Doch die Realisierung ist nicht so einfach, wie man zunächst denkt. Auf der einen Seite sind die Kosten für ein Großfeuerwerk recht hoch, auf der anderen Seite sind aber auch eine ganze Reihe von Auflagen zu erfüllen.
Was muss sich der Verein bzw. Vorstand von seinen Mitgliedern alles bieten lassen?
In einem Verein ging es hoch her. In der Mitgliederversammlung gab es heftige Wortgefechte, in denen Äußerungen wie „offener Rechtsbruch“, „Vereinsschädigung und Betrug“ und „grobe Missstände“ fielen. Das betroffene Mitglied sollte wegen dieser Entgleisungen aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Mitgliedsbeiträge an Sportvereine sind umsatzsteuerpflichtig und berechtigen zum Vorsteuerabzug
Ein Sportverein finanzierte sich aus Mitgliedsbeiträgen, Teilnehmergebühren für die Durchführung von Wettkämpfen und sportlichen Veranstaltungen. Weiter erhielt er Zuschüsse von Dachverbänden und der Kommune sowie Spenden. Der Verein stritt mit dem Finanzamt über die Frage, ob die Mitgliedsbeiträge umsatzsteuerpflichtig sind und ob er bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge Zuschüsse und Spenden außer Acht lassen kann.
Können Mitglieder Änderungen des Vereinsregisters verlangen?
Aufgrund einer besonderen Satzungsregelung hatte der Vorstand eines Vereins zulässig eine Satzungsänderung beschlossen, die das Amtsgericht auch richtigerweise in das Vereinsregister eingetragen hatte. Damit war die Satzungsänderung wirksam. Ein Mitglied wandte sich daraufhin an das Amtsgericht mit dem Ziel, diese Änderung im Vereinsregister rückgängig zu machen, da die Satzung verletzt worden sei.
Der Vorstand tritt während der laufenden Amtszeit zurück: Was tun, damit die Vereinsarbeit weitergeht?
Obwohl die Neuwahlen in unserem Verein erst im Januar im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung stattgefunden haben, ist unser 1. Vorsitzender zurückgetreten. Ist das ohne weiteres zulässig? Müssen wir eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen und sofort Neuwahlen durchführen lassen? Was passiert, wenn wir keinen neuen 1. Vorsitzenden bei der Neuwahl finden?