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Fachbeiträge
Zustellung des Steuerbescheids an den falschen Vorstand zulässig?
Ein Verein muss darauf achten, dass das Finanzamt über den korrekten Vorstand, dessen Anschrift und die Anschrift des Vereins informiert ist. Wenn dem Finanzamt diese Informationen nicht aktuell vorliegen und z. B. ein Steuerbescheid an einen ehemaligen Vorstand zugestellt wird, dann muss der Verein dies gegen sich gelten lassen, wenn z. B. der Bescheid bestandskräftig wird, weil kein Rechtsmittel eingelegt wurde.
Satzungsänderung kann Amtszeit des Vorstands nachträglich verkürzen
Eine Satzungsänderung kann auch rückwirkende Auswirkungen haben. Vorstände sollten daher stets sehr sorgsam auf die Regelungen der gültigen Satzung achten und bei anstehenden Satzungsänderungen deren Auswirkungen beachten.
Vereinsorganisation: Optimal und rechtlich sicher aufbauen
Die Vereinssatzung gehört regelmäßig auf den Prüfstand! Diese Erkenntnis hat sich zunehmend in der Vereins- und Verbandslandschaft durchgesetzt, denn die einmal vor Jahren beschlossene Satzung veraltet im Laufe der Zeit. Dafür gibt es verschiedene Gründe, wie z. B. gesetzliche Änderungen und neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung. Auch machen allgemeine Entwicklungen, wie die neuen Medien und das Thema Datenschutz, vor den Vereinen nicht halt. Einladungen zur Mitgliederversammlung via Internet oder E-Mail waren vor einigen Jahren noch kein Thema, heute sind sie weit verbreitet und üblich. Diese Themen stellen hohe Anforderungen an die Vereinsorganisation und -führung und erst recht an die Satzung des Vereins. In Gesprächen mit Vereinsvertretern ist leider immer wieder festzustellen, dass Satzungen nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen und häufig gravierende Fehler enthalten.
Das Vereinsheim steht im Wasser - Donner, Blitz und Überschwemmung
Schwere Unwetter mit Sturm und Hagel, Keller laufen mit Wasser voll, Gebäude, Inventar und andere eingelagerte Gegenstände werden zerstört oder beschädigt. Wann tritt in diesen Fällen der Versicherer für den entstandenen Schaden ein?
Sponsoring-Urteil: Trotz Umsatzsteuerpflicht kein Vorsteuerabzug möglich
Mit einer interessanten und für Vereine wichtigen Frage befasst sich das Finanzgericht Baden-Württemberg. Ein Verein erhielt für Sponsorleistungen kein Geld sondern Kraftfahrzeuge gestellt. Nun war die umsatzsteuerliche Bewertung dieses tauschähnlichen Umsatzes zu klären.