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Der Verein und sein Legitimationskapital - Weiterführung des Social Marketing

Es ist immer ein wenig schwierig. Auf der einen Seite verkaufen Vereine in den meisten Fällen keine Waren. Auf der anderen Seite müssen sie sich auch mit Marketing auseinandersetzen. In den letzten Jahren hat sich der spezielle Zweig des Social Marketing herausgebildet. Marketingprinzipien werden darauf angewendet, Vereinsziele möglichst wirkungsvoll in Aktivitäten umzusetzen. Dazu muss die Vereinsarbeit in der richtigen Form gestaltet und kommuniziert werden, damit die transportierten Wertvorstellungen und Ideale im gesellschaftlichen Vereinsumfeld wirksam werden. So weit, so gut, jedoch geht der Anspruch an das Marketing eines gemeinnützigen Vereins noch weiter.

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Künstlersozialabgabepflicht für Verein der Öffentlichkeitsarbeit

Ein Verein hatte gegen die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geklagt, die diesen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe in Anspruch genommen hatte. Der Verein hatte u. a. die Erstellung von Flyern, Briefbögen, Visitenkarten, Logos, die Bild- und Plakatbearbeitung sowie das Design des Internetauftritts bei verschiedenen Firmen in Auftrag gegeben. Die DRV hatte aus den Rechnungsbeträgen die Abgabe berechnet. Dagegen klagte der Verein erfolglos.

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Straßenfest und Kultur: Wie sieht es hier mit der Steuer aus?

Wie sind Einnahmen aus der Durchführung von Straßenfesten zu versteuern? Wir geben Ihnen die Antwort!

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Vereinsangebote zeitgemäß gestalten

Vereine machen der Bevölkerung Angebote. Diese Angebote sind ein wichtiger Pfeiler, auf dem unser Gemeinwesen ruht. Wie aber kommt es, dass immer mehr Vereine den Verlust von Mitgliedern verzeichnen und gleichzeitig größte Probleme haben, neue „Aktive“ zu gewinnen. Einer der Gründe könnte auch darin liegen, dass das Angebot nicht mehr zeitgemäß ist oder zumindest die Zielgruppe nicht überzeugt. Wie unsere Gesellschaft, so müssen sich auch die Vereine einem stetigen Wandel unterziehen. Dieser Beitrag soll Ihnen zeigen, wie Sie erkennen, welche Angebote nur eine kosmetische Veränderung (einen neuen Namen) benötigen, welche angepasst oder ersetzt werden müssen und welche Möglichkeiten sich dadurch für Ihren Verein ergeben.

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Keine Unfallversicherung für Vereinshelfer

„Vereinshelfer“ genießen keinen Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung wie ein Beschäftigter, wenn Arbeiten in Erfüllung mitgliedschaftlicher Vereinspflichten in der Eigenschaft als Mitglied geleistet werden. Ist das Vereinsmitglied nicht in einem Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnis tätig, entfällt diese Anwendung.

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