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Fachbeiträge
Vereinsstrafen: Sicher regeln in der Satzung!
Will ein Verein Ordnungsmaßnahmen für sich nutzen, muss er seine Satzung entsprechend gestalten. Mit klaren Satzungsregelungen wird sichergestellt, dass sich jedes Vereinsmitglied durch Einsichtnahme in die Satzung darüber informieren kann, mit welchen Sanktionen bei einem bestimmten Verhalten gerechnet werden muss.
Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei (geringen) Verlusten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Ein gemeinnütziger Schützenverein betrieb in Eigenregie ein Vereinslokal, in dem auch gelegentlich Tanzveranstaltungen stattfanden. Der Verein hatte dies auch als Gewerbe angemeldet. In den Streitjahren erzielte der Verein dabei Verluste und bekam mit dem Finanzamt Probleme.
Keine pauschalierte Gewinnermittlung bei Flohmärkten/Pfennigbasaren
Gem. § 64 Abs. 5 AO können die Überschüsse aus der Verwertung von Altmaterial außerhalb einer ständig dafür vorgehaltenen Verkaufsstelle in Höhe des branchenüblichen Reingewinns geschätzt werden. Diese für Vereine sehr vorteilhafte Regelung kann nach der Entscheidung des BFH nicht bei der Gewinnermittlung von Flohmärkten etc. in Anspruch genommen und sollte daher vom Schatzmeister genau beachtet werden.
Spender-Insolvenz gefährdet Vereinskasse
Ein Insolvenzverwalter kann bis zu vier Jahre lang Spenden zurückfordern, die ein in die Zahlungsunfähigkeit geratenes Unternehmen an einen Verein überwiesen hat.
Diese Aufzeichnungen müssen sein!
Wenn Sie in Ihrem Verein Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich relevante Tatbestände aufzuzeichnen. Außerdem müssen Sie bei der Einstellung die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsverhältnisses nach dem Nachweisgesetz schriftlich festhalten und dem Arbeitnehmer eine Kopie dieser Aufzeichnungen spätestens einen Monat nach Beschäftigungsbeginn aushändigen.