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Vereinsstrafen: Sicher regeln in der Satzung!
Will ein Verein Ordnungsmaßnahmen für sich nutzen, muss er seine Satzung entsprechend gestalten. Mit klaren Satzungsregelungen wird sichergestellt, dass sich jedes Vereinsmitglied durch Einsichtnahme in die Satzung darüber informieren kann, mit welchen Sanktionen bei einem bestimmten Verhalten gerechnet werden muss.
Regelungsbedürftig ist:
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Bezeichnung der einzelnen Tatbestände |
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Bezeichnung der konkreten Rechtsfolgen, wobei bei Geldbußen ein Strafrahmen ausreichend ist |
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Festlegung des für Vereinsstrafen zuständigen Vereinsorgans |
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Bestimmungen über die wesentlichen Verfahrensgrundsätze: Angaben zum rechtlichen Gehör für zu erwartende Sanktionen; Angaben zur Einlegung von Rechtsbehelfen/Rechtsmitteln nach Verhängung von Vereinsstrafen/Sanktionen mit Rechtsweghinweis. |
(Quelle: http://www.redmark.de/verein/newsDetails?newsID=1277803751.26&d_start:int=2&topic=RechtOrganisation&topicView=Recht%20%26%20Organisation&)