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Fachbeiträge
Vereinsangebote zeitgemäß gestalten
Vereine machen der Bevölkerung Angebote. Diese Angebote sind ein wichtiger Pfeiler, auf dem unser Gemeinwesen ruht. Wie aber kommt es, dass immer mehr Vereine den Verlust von Mitgliedern verzeichnen und gleichzeitig größte Probleme haben, neue „Aktive“ zu gewinnen. Einer der Gründe könnte auch darin liegen, dass das Angebot nicht mehr zeitgemäß ist oder zumindest die Zielgruppe nicht überzeugt. Wie unsere Gesellschaft, so müssen sich auch die Vereine einem stetigen Wandel unterziehen. Dieser Beitrag soll Ihnen zeigen, wie Sie erkennen, welche Angebote nur eine kosmetische Veränderung (einen neuen Namen) benötigen, welche angepasst oder ersetzt werden müssen und welche Möglichkeiten sich dadurch für Ihren Verein ergeben.
Keine Unfallversicherung für Vereinshelfer
„Vereinshelfer“ genießen keinen Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung wie ein Beschäftigter, wenn Arbeiten in Erfüllung mitgliedschaftlicher Vereinspflichten in der Eigenschaft als Mitglied geleistet werden. Ist das Vereinsmitglied nicht in einem Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnis tätig, entfällt diese Anwendung.
Keine Haftung des Vereinsvorstands für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife
Ein Vorstand hatte nach Eintritt der Insolvenzreife unstreitig an Dritte Zahlungen geleistet und der Insolvenzverwalter machte nun Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand geltend. Durch die Zahlungen des Vorstands wurde die Masse geschmälert und dadurch haben die Gläubiger weniger Chancen auf eine Quote. Haftet der Vereins-Vorstand?
Einsichts- und Auskunftsrechte der Mitglieder
Dem Mitglied eines Vereins steht ein Anspruch auf Offenbarung der Namen und Anschriften der Mitglieder des Vereins zu, wenn es ein berechtigtes Interesse darlegen kann, dem kein überwiegendes Interesse des Vereins oder berechtigte Belange der Mitglieder entgegenstehen.
Neufassung der Satzung: Wie wird das korrekt angekündigt?
Die Mitgliederversammlung steht an und die Satzung soll geändert werden. Reicht es aus, bei der Einladung nur die neue Satzung den Mitgliedern zukommen zu lassen? Ist damit die Formerfordernis zur Satzungserneuerung gegeben?