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Einsichts- und Auskunftsrechte der Mitglieder

Dem Mitglied eines Vereins steht ein Anspruch auf Offenbarung der Namen und Anschriften der Mitglieder des Vereins zu, wenn es ein berechtigtes Interesse darlegen kann, dem kein überwiegendes Interesse des Vereins oder berechtigte Belange der Mitglieder entgegenstehen.

Ein berechtigtes Interesse eines Mitglieds, Kenntnis von Namen und Anschriften der übrigen Mitglieder zu erhalten, kann auch außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs des § 37 BGB bestehen, wenn das Mitglied nach den Umständen des konkreten Falles die in der Mitgliederliste enthaltenen Informationen ausnahmsweise benötigt, um das sich aus seiner Mitgliedschaft ergebende Recht auf Mitwirkung an der Willensbildung im Verein wirkungsvoll ausüben zu können.

Grundsätze des BGH-Urteils für die Praxis

  • Einem Mitglied steht kraft seines Mitgliedschaftsrechts ein Recht auf Einsicht in die Bücher und Urkunden des Vereins zu, wenn und soweit es ein berechtigtes Interesse darlegen kann, dem kein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse des Vereins oder berechtigte Belange der Mitglieder des Vereins entgegenstehen.

  • Zu den Büchern und Urkunden des Vereins zählt auch die Mitgliederliste.

  • Sind die Informationen, die sich das Mitglied durch Einsicht in die Unterlagen des Vereins beschaffen kann, in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, kann es zum Zwecke der Unterrichtung einen Ausdruck der geforderten Informationen oder auch deren Übermittlung in elektronischer Form verlangen.

  • Nach der Rechtsprechung hat ein einzelnes Mitglied einen Anspruch auf Einsicht bzw. Herausgabe der Mitgliederliste, wenn ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden kann.  

  • Ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz steht dem Einsichtsrecht eines Mitglieds nicht entgegen, da dem vereinsrechtlichen Mitgliederrecht insoweit größere Bedeutung beizumessen ist.

(Quelle: http://www.redmark.de/verein/newsDetails?newsID=1302778133.43&d_start:int=3&topic=RechtOrganisation&topicView=Recht%20%26%20Organisation&b_start:int=0&-C=)

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