ZurückWann kann der Verein das Löschen eines Domainnamens verlangen?
Legt ein Verein eine eigene Homepage an, muss diese einen sogenannten Domainnamen haben. Jeder Domainname wird bei der DENIC e. G. registriert. Hier kann der Verein auch prüfen, ob andere seinen Domainnamen verwendet, kopiert oder missbraucht haben.
Ist dies der Fall, sollte man juristische Schritte einleiten, um den anderen dazu zu zwingen, seinen Eintrag zu löschen.
In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass eine sogenannte Zuordnungsverwirrung im Regelfall bereits dann vorliegt, wenn ein Dritter einen fremden Namen namensmäßig im Rahmen einer Internetadresse verwendet. Eine bundesweite Zuordnungsverwirrung ist nicht erforderlich.
Der Verein kann seinen Anspruch auf Einwilligung zur Löschung gegen den Inhaber des störenden Domainnamens aufgrund von § 12 BGB geltend machen.
(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/vorstand-mitgliederversammlung-co/wann-kann-der-verein-das-loeschen-eines-domainnamens-verlangen)
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