Sie möchten stets auf dem neuesten Stand bleiben? Dann empfehle ich Ihnen meinen Newsletter .

Fachbeiträge
Geld für Vereine
Wo kriegen wir Geld her? Wer unterstützt unsere Aktivitäten? Wie können wir die Finanzierung all‘ unserer Vorhaben zukünftig sichern? Mit diesen Fragen sieht sich der Vorstand und insbesondere der Kassenwart zunehmend konfrontiert.
Pflichtarbeitsstunden in der Vereinssatzung und Folgen eines Unfalls
Diverse Vereinssatzungen enthalten für die Vereinsmitglieder die Pflicht, zu Gunsten des Vereins Arbeitsstunden zu verrichten. Häufig muss die Nichterfüllung dieser Arbeitspflicht sogar finanziell abgegolten werden. Grundsätzlich sind entsprechende Regelungen zulässig. Die Vereinssatzung soll Regelungen darüber enthalten, ob und welche Beiträge Mitglieder zu leisten haben. Beiträge können aber nicht nur Zahlungen sein, sondern u.a. auch Dienst- oder Arbeitsleistungen. Bei einer entsprechenden Satzungsregelung entspringt die Leistung des Mitgliedes der mitgliedschaftlichen Beitragspflicht und nicht etwa einem durch Arbeitsvertrag begründeten Arbeitsverhältnis. Erleidet das Vereinsmitglied bei der Ausführung der Arbeiten für den Verein einen Unfall, stellt sich die Frage des Unfallversicherungsschutzes.
Überbrückungshilfe III – endlich auch für ehrenamtlich geführte Vereine!
Nachdem bei den bisherigen Hilfsprogrammen stets ein Beschäftigter notwendig war (zunächst ein Vollzeitbeschäftigter und später zumindest noch ein sog. Minijobber), hatten rein ehrenamtlich geführte Vereine keinen Anspruch auf finanziellen Hilfen. Dies hat sich nun geändert, so dass grundsätzliche Anspruchsberechtigung besteht.
Steuerliche Neuregelungen 2021
Etliche gesetzliche Neuerungen bringen zum Jahreswechsel auch einige Änderungen für Vereine bzw. gemeinnützige Organisationen mit sich. Nachfolgend finden Sie eine (nicht abschließende!) Auflistung der wesentlichen Änderungen.
MwSt-Senkung ab 01.07.2020
Die MwSt-Sätze reduzieren sich von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% - für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020, wovon auch (gemeinnützige) Vereine/Organisationen betroffen sind. Auf den ersten Blick könnte man denken, ist doch ganz einfach, bis 30.06.2020 die „alten“ Sätze und ab 01.07.2020 eben die „neuen“. Aber was wäre das deutsche Steuerrecht, wenn es tatsächlich so einfach wäre. Worauf ist insbesondere zu achten?