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Was darf ein Konkurrent eines e. V. vom Finanzamt an Auskünften verlangen?

Wenn sich gemeinnützige Vereine im Rahmen ihrer Zweckbetriebe und wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unternehmerisch am Markt betätigen, treten sie automatisch in Konkurrenz zu anderen Unternehmen, die am Markt gleiche oder vergleichbare Leistungen anbieten, aber nicht steuerbegünstigt sind. Entsteht hier ein Konkurrenzkampf?

Dass das im Einzelfall der Konkurrenz „ein Dorn im Auge ist“, liegt auf der Hand. Und dass Konkurrenten deswegen gegen Vereine vorgehen, ist inzwischen keine Seltenheit.

Das Finanzamt gab einem solchen Konkurrenten recht, der vom Finanzamt Auskunft darüber verlangte, mit welchem Steuersatz die vom Verein erzielten Umsätze besteuert werden.Ein Steuerpflichtiger hat einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Besteuerung eines Konkurrenten, wenn er nachweist, dass er durch eine möglicherweise unzutreffende Besteuerung einen konkret belegbaren Wettbewerbsnachteil erleidet und dass er gegen das Finanzamt mit Aussicht auf Erfolg eine Konkurrentenklage erheben kann. Das Steuergeheimnis stehe diesem Anspruch nicht entgegen.

(Quelle: http://www.redmark.de/verein/newsDetails?newsID=1303825130.73&d_start:int=1&topic=SteuernBuchfuehrung&topicView=Steuern%20%26%20Buchf%FChrung&b_start:int=0&-C=)

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