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Abberufung

Abberufung

Wenn in der Satzung nicht anders geregelt, kann ein Vorstand in dem gleichen Verfahren, wie er gewählt wurde, auch wieder abgewählt werden. Dabei sind sehr genau die formellen Vorschriften zu beachten, d. h., es muss in einer (außer-)ordentlichen Mitgliederversammlung über diesen in der Einladung bekannt gegebenen Tagesordnungspunkt abgestimmt werden.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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