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Anfechtungsfrist

Anfechtungsfrist im Verein

Bis zu einer Anfechtung gültig sind Beschlüsse, die fehlerhaft sind, aber hauptsächlich die Interessen einzelner Mitglieder berühren, zum Beispiel: Ein Mitglied wird aus dem Verein ausgeschlossen, ohne vorher die Möglichkeit einer Stellungnahme gehabt zu haben. Das Mitglied muss diesen Beschluss anfechten, sonst ist er gültig. Wird er erfolgreich angefochten, ist er nichtig von Anfang an. Das Vereinsmitglied war also ununterbrochen im Verein.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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