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Beschluss

Beschluss

Beschlüsse sind grundsätzlich von der Mitgliederversammlung zu treffen. Bei Beschlussfassung entscheidet die (einfache) Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Soll die Beschlussfassungsbefugnis auf den Vorstand oder ein anderes Vereinsorgan übergehen bzw. soll ein Beschluss mit anderen Mehrheitsverhältnissen gefasst werden, muss dies in der Satzung entsprechend geregelt werden.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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