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Die gemeinnützige GmbH

Die gemeinnützige GmbH

Bisher galt der gemeinnützige Verein als klassische Rechtsform für gemeinnützige Organisationen. Inzwischen werden immer mehr "Non-Profit-Unternehmen" als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet. Obwohl eine Kapitalgesellschaft, gelten auch für sie gemeinnützigkeitsrechtliche Besonderheiten und Steuervergünstigungen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Vorteile einer gemeinnützigen GmbH:

  • Haftungsbegrenzung.
  • Körperschaft- und Gewerbesteuerfreiheit in den satzungsmäßigen Tätigkeitsbereichen.
  • In der Regel ermäßigte Umsatzbesteuerung in den satzungsmäßigen Tätigkeitsbereichen.
  • Körperschaft- und Gewerbesteuerfreiheit im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, sofern die Umsatzgrenze i. H. v. 35.000 € nicht überschritten wurde.
  • Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen.
  • Gründung einer Unternehmergesellschaft (sog. „Mini-GmbH“ oder „GmbH light“) möglich.
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Die Nachteile einer gemeinnützigen GmbH:

  • Gesellschaftervertrag muss den Anforderungen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften genügen.
  • Tatsächliche Geschäftsführung des Unternehmens muss den Anforderungen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
  • Abschluss eines Gesellschaftervertrags in notarieller Form.
  • Bilanzierungspflicht und damit zusammenhängende, erweiterte Aufzeichnungspflichten (z. B. Verfahrensdokumentation).
  • Vereinfachte Gründung von Unternehmergesellschaften ist unter Beachtung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen nicht möglich.
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(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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