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Einberufung
Eine Mitgliederversammlung muss so einberufen werden, wie die Satzung dies vorschreibt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es verlangt. Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn eine Minderheit der Mitglieder dies verlangt.
(c) Steuerberatung Sandra Oechler
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