Der rechtsfähige Verein (= e. V.) ist eine sog. juristische Person. Wie jede natürliche Person ist er damit rechtlich selbstständig und kann Träger von Rechten und Pflichten sein. Der e. V. ist parteifähig, er kann klagen und ebenso verklagt werden. Der e. V. hat das Recht, Schutz seines Namens zu beanspruchen. Der e. V. kann eigenes Vermögen erwerben; im Grundbuch wird der e. V. als Eigentümer eingetragen. Über das Vermögen des e. V. kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Für die Vereinsschulden haftet nur das Vereinsvermögen. Zur Gründung des e. V. sind mindestens sieben natürliche Personen erforderlich.