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EU-Datenschutzgrundverordnung

EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Zum 25.05.2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft und bringt damit weitere Vorschriften neben das bestehende Bundesdatenschutzgesetz, die auch von Vereinen beachtet werden müssen.

Als Verein erheben Sie personenbezogene Daten durch den Mitgliedsantrag oder auch durch Wettkampfanmeldungen, evtl. werden auch noch weitere Informationen gesammelt, wie z. B. persönliche Interessen. Bei allen diesen Daten müssen Sie als Verein nachweisen, zu welchem Zweck sie erhoben, gespeichert und genutzt werden.

Stichworte wie speichern, verändern, übermitteln, sperren und nicht zuletzt auch löschen rücken weiter in den Fokus und sollten Thema in Ihrem Vorstand sein.

In Zeiten von Social Media sind Vorgaben zur Veröffentlichung von Fotos im Internet ebenso zu beachten wie Impressumspflicht auf Websites, die z. B. auch für die Facebook-Seite des Vereins gilt.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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