Die Vereinsgerichtsbarkeit ist im Gesetz nicht geregelt. Die Gerichte erkennen jedoch die Autonomie des Vereins in seinen Vereinsstrafen an. Von der Vereinsgerichtsbarkeit bestrafte Vereinsmitglieder können vor Gericht nur auf Unterstützung hoffen, wenn das Verfahren nicht der Satzung und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprochen hat.