Haftpflichtversicherungen regulieren Schäden, die einem Dritten durch Verschulden des Versicherungsnehmers an Leib und Leben, sowie an Sachen entstehen. Grundlage ist hier § 823 BGB, der die Verschuldenshaftung regelt. Kosten in Folge von vorsätzlichen Taten werden grundsätzlich nicht ersetzt.