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Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungen regulieren Schäden, die einem Dritten durch Verschulden des Versicherungsnehmers an Leib und Leben, sowie an Sachen entstehen. Grundlage ist hier § 823 BGB, der die Verschuldenshaftung regelt. Kosten in Folge von vorsätzlichen Taten werden grundsätzlich nicht ersetzt.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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