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Insolvenz
Aus dem Gesetz ergibt sich für den Vorstand die Verpflichtung, bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes, einen entsprechenden Insolvenzantrag zu stellen. Als Gründe kommen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Vereins in Betracht.
(c) Steuerberatung Sandra Oechler
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