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Investitionsabzugsbetrag

Investitionsabzugsbetrag

Für die geplante Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens können bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd in Form eines Investitionsabzugsbetrags geltend gemacht werden. Die Voraussetzungen sind:

  • Bei bilanzierenden Unternehmen darf das Betriebsvermögen 235.000 € nicht überschreiten.
  • Bei Unternehmen, die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, darf der Gewinn 100.000 € nicht überschreiten.
  • Das Wirtschaftsgut muss spätestens im dritten Wirtschaftsjahr nach Bildung der Ansparrücklage angeschafft bzw. hergestellt werden.
  • Das Wirtschaftsgut muss spätestens im Wirtschaftsjahr nach Anschaffung oder Herstellung in einem inländischen Betrieb (fast) ausschließlich betrieblich genutzt werden.
  • Der Steuerpflichtige muss das entsprechende Wirtschaftsgut genau benennen und die voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten beim zuständigen Finanzamt mit konkreten Nachweisen belegen können.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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