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Kassen-Nachschau
Mit Wirkung zum 01.01.2018 wurde die Kassen-Nachschau eingeführt, ein Instrument in einer ganzen Reihe neuer Vorschriften, die Betrug und Manipulationen an (elektronischen) Kassensystemen entgegenwirken sollen.
Zwei wichtige Unterscheidungen sind festzuhalten:
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Es besteht keine Pflicht zum Einsatz von elektronischen Registrierkassen. Auch „offene Ladenkassen“ sind weiterhin erlaubt.
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Werden jedoch elektronische Kassen eingesetzt, müssen diese eine Journalfunktion besitzen, die in der Lage ist, alle einzelnen mit der Kasse gebongten Einnahmen 10 Jahre lang in elektronischer Form aufzubewahren.
Bei (weiterer) Verwendung einer offenen Ladenkasse sind (!) Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich festzuhalten. Zur Dokumentation der sog. Kassensturzfähigkeit empfiehlt es sich, den Kassenendbestand täglich mit einem Zählprotokoll auszuzählen und mit einer Tageslosung ebenfalls täglich festzuhalten.
(c) Steuerberatung Sandra Oechler
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