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Kassenprüfung

Kassenprüfung

Das Vereinsrecht kennt keine speziellen Regelungen bezüglich Art und Weise sowie Umfang einer Kassenprüfung. Das Hauptziel sollte jedoch sein:

  • Prüfung der Tätigkeit des Vorstands, da sich aus der Nicht-Erfüllung, nicht ordentlicher oder schlechter Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben ggf. Schadenersatzansprüche des Vereins an die Vorstandsmitglieder ergeben könnten.

Lassen die Kassenprüfer nicht die notwendige Sorgfaltspflicht bei der Prüfung walten, können sie bei fahrlässiger oder grob fahrlässiger „Fehlprüfung“ vom Verein in Haftung genommen werden. Sie sollten daher folgende Grundsätze berücksichtigen:

  • Grundsatz der Vollständigkeit,
  • Grundsatz der Objektivität,
  • Grundsatz der Urteilsfähigkeit,
  • Grundsatz der Urteilsfreiheit.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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