Im Gegensatz zu den Rechten sind die Pflichten von Vereinsmitgliedern nicht gesetzlich geregelt. Die Pflichten der Mitglieder werden also nur durch die Satzung bestimmt und sind dort im Einzelnen festzulegen.
Üblich ist
die Pflicht zur fristgerechten Beitragszahlung,
die Pflicht zur fristgerechter Zahlung bestimmter außerordentlicher Umlagen,
die Pflicht zur Beteiligung am Vereinsleben in bestimmter Art und Weise.
Auch ohne ausdrückliche gesetzliche oder satzungsmäßige Regelung haben Mitglieder