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Mitgliederrechte

Mitgliederrechte

Die Mitgliedschaft ist ein personenrechtliches Rechtsverhältnis, d. h. sie ist als höchstpersönliche Rechtsstellung

  • nicht übertragbar,
  • nicht vererbbar und
  • nicht pfändbar.

Aus dem Gesetz ergeben sich

Weiterhin hat ein Mitglied

  • das Recht auf Auskunft seitens des Vorstands,
  • das Recht auf Einsicht in die Bücher und Urkunden des Vereins sowie der Mitgliederliste, sofern ein berechtigtes Interesse daran besteht,
  • das Recht auf Aushändigung einer gültigen Satzung,
  • das Recht auf Benutzung von Vereinseinrichtungen und
  • das Recht auf Teilnahme an Vereinsveranstaltungen (sofern kein sachlich berechtigtes Verbot gegen die beiden letztgenannten Punkte vorliegt).

Die Satzung kann nicht nur die Rechte der Vereinsmitglieder begrenzen sondern sie kann über die genannten Rechte hinaus auch weitere einräumen, sofern diese keinen gesetzlichen/­gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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