Die Mitgliederversammlung ist in der Regel das oberste Organ des Vereins. Ihre Zuständigkeiten können durch die Satzung begrenzt bzw. auf andere Vereinsorgane verlagert, eine Mitgliederversammlung kann aber niemals gänzlich abgeschafft werden. Die Mitgliederversammlung hat als oberstes Organ des Vereins grundsätzlich alle Angelegenheiten mittels Beschlussfassung zu regeln, die durch die Satzung keinem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.