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Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Verein ist ein persönliches Rechtsverhältnis, das die Pflichten und Rechte des Vereinsmitgliedes durch Gesetz, Satzung und die lt. Satzung vorgesehenen Vereinsordnungen beinhaltet. Es entsteht durch den Beitritt zum Verein. Mit dem Beitritt in den Verein unterwirft sich das Vereinsmitglied den Regelungen dieser Körperschaft. Es erkennt die Satzung und die dort vorgesehenen Vereinsordnungen an ebenso wie die bisher durch die Organe des Vereins gefassten Beschlüsse. Es unterwirft sich auch der Weisungsbefugnis des Vorstandes nach § 26 BGB.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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