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Name

Name des Vereins

Ein Verein ist bei der Namensfindung grundsätzlich frei. Zu beachten ist jedoch

  • Die Bezeichnung muss als Name verstanden werden, d. h. eine willkürliche Buchstaben- und/oder Ziffernfolge ist nicht möglich.
  • Die Bezeichnung darf nicht missverständlich sein.
  • Die Bezeichnung darf zu keinen Verwechslungen führen.
  • Die Bezeichnung darf bzgl. der wahren Betätigung des Vereins nicht irreführend sein.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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