Voraussetzung für die Bestellung eines Notvorstandes ist, dass mindestens ein Vorstandsmitglied für notwendige Beschlussfassungen/Vertretungen des Vereins fehlt. Ein Notvorstand kann nicht bestellt werden, weil der Antragsteller mit dem amtierenden Vorstand nicht einverstanden ist und ihn auf diesem Wege absetzen möchte. Ein Notvorstand kann ebenfalls nicht bestellt werden, wenn die Einberufung der Mitgliederversammlung zur Lösung des Problems ausreicht, z. B. indem die notwendigen Vorstandswahlen durchgeführt werden.