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Option

Option

Das Steuerrecht kennt zwei Möglichkeiten der Umsatzsteueroption:

  • Der Steuerpflichtige kann auf bestimmte Steuerbefreiungstatbestände gem. § 4 UStG verzichten. Der Verzicht löst einerseits zwar Steuerpflicht aus, berechtigt andererseits aber auch zum Vorsteuerabzug, sofern die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

  • Der Steuerpflichtige, der die Voraussetzungen eines Kleinunternehmers erfüllt, kann auf diese Vereinfachungsregelung bezüglich der Umsatzsteuererklärung verzichten. Auch hier wird Steuerpflicht ausgelöst, aber demgegenüber wird wiederum die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs entsprechend geschaffen. Der Steuerpflichtige ist an diese Verzichtserklärung jedoch fünf Jahre gebunden.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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