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Ort der Mitgliederversammlung

Ort der Mitgliederversammlung

Zur Mitgliederversammlung ist regelmäßig an den Ort zu laden, an dem der Verein seinen Sitz oder seinen Verwaltungssitz hat. Davon kann nur abgewichen werden, wenn triftige Gründe vorliegen (z. B. Fehlen eines geeigneten Lokals; die Mitglieder wohnen so verstreut, dass ein zentraler Ort sinnvoll ist). Der Versammlungsort muss in zumutbarer Weise erreichbar und ausreichend groß sein, damit alle Teilnehmer Platz finden; außerdem ist das Jugendschutzgesetz zu beachten.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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