Die speziellen rechtlichen Rahmenbedingungen eines Vereins ergeben sich aus dem
Grundgesetz (Artikel 9),
Vereinsgesetz (§ 2),
Gesetz über Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 159),
Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 21 - 79), sowie
der Vereinssatzung, Vereinsordnungen, soweit sie durch die Satzung legitimiert sind, der ständigen Rechtsprechung, Beschlüssen der Mitgliederversammlung und dem Gewohnheitsrecht eines Vereins.