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Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Die speziellen rechtlichen Rahmenbedingungen eines Vereins ergeben sich aus dem

  • Grundgesetz (Artikel 9),
  • Vereinsgesetz (§ 2),
  • Gesetz über Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 159),
  • Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 21 - 79), sowie
  • der Vereinssatzung, Vereinsordnungen, soweit sie durch die Satzung legitimiert sind, der ständigen Rechtsprechung, Beschlüssen der Mitgliederversammlung und dem Gewohnheitsrecht eines Vereins.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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