Bezieher einer (Voll-)Rente aufgrund Erreichen der Regelaltersgrenze können grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne eine Kürzung der Rente befürchten zu müssen.
Die Regelaltersgrenze liegt für vor dem 01.01.1947 geborene Versicherte bei 65 Jahren. Für nach dem 31.12.1946 geborene Versicherte steigt die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre an.
Bezieher folgender Renten müssen beim Hinzuverdienst besondere Regelungen beachten und sollten sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger informieren:
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Berufs- oder Erwerbsunfähige
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Altersrente für Frauen
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute