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Rücklagen

Rücklagen

Als Ausnahme zum Gebot der Zeitnahen Mittelverwendung ist es (gemeinnützigen) Vereinen erlaubt, Rücklagen zu bilden, und zwar

  • Projektmittelrücklagen,
  • Wiederbeschaffungsrücklagen,
  • Betriebsmittelrücklagen,
  • Freie Rücklagen im satzungsmäßigen Bereich,
  • Freie Rücklagen im nicht-satzungsmäßigen Bereich.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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