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Selbstlosigkeit

Selbstlosigkeit

Die Selbstlosigkeit eines Vereins ist ein Bestandteil der Gemeinnützigkeit. Sie setzt voraus, dass

  • die Mittel ausschließlich und zeitnah für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden,
  • in erster Linie nicht-wirtschaftliche Ziele verfolgt werden,
  • Personen keine unverhältnismäßig hohe Vergütungen erhalten, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
  • das Vermögen bei Auflösung des Vereins an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft übertragen wird.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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