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Sitz

Sitz

Der Sitz des Vereins muss in der Satzung bestimmt werden und ist grundsätzlich dort, wo die Verwaltung des Vereins stattfindet bzw. der Schwerpunkt der Vereinstätigkeit liegt. Es kann auch ein anderer Sitz gewählt werden, sofern der Verein hier mit einer postalischen Adresse erreichbar ist.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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