Über allem Geschäftsführungshandeln des Vereinsvorstands steht die Sorgfaltspflicht. Der Vorstand haftet dem Verein für ein Verschulden bei der Geschäftsführung.
Beispiele:
Der Vorstand unterlässt es, Steuerrückerstattungsanträge beim Finanzamt zu stellen.
Der Vorstand versäumt es, Mitgliederbeiträge einzuziehen.
Der Vorstand zahlt verdeckte Vergütungen an Lizenzspieler, und der Verein wird deshalb mit einer Vertragsstrafe des Verbands belegt.
Der Vorstand schließt pflichtwidrige Trainerverträge ab.
Der Vorstand nimmt Zahlungen als Aufwandsentschädigung für aufgewendete Arbeitszeit und Arbeitskraft entgegen (außerhalb der sog. Ehrenamtspauschale).
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Es gilt der alte Grundsatz: Nicht-Wissen schützt vor Strafe nicht!