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Spenden

Spenden

Spenden, d. h. Geld- oder Sachspenden, an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen können vom Spender als Sonderausgabe geltend gemacht werden (= "abgesetzt werden") und wirken dadurch einkommensteuermindernd. Der Höchstbetrag abzugsfähiger Spenden liegt bei 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Die Spenden sind grundsätzlich durch eine vom Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erstellte Zuwendungsbestätigung nachzuweisen.

Zudem können Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen und Aufnahmegebühren ebenfalls als Sonderausgaben geltend gemacht werden, sofern der Empfänger folgende Zwecke nicht fördert:

  • Sport,
  • kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen,
  • Heimatpflege und Heimatkunde,
  • Tierzucht,
  • Pflanzenzucht,
  • Kleingärtnerei,
  • traditionelles Brauchtum einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings,
  • Soldaten- und Reservistenbetreuung,
  • Amateurfunk,
  • Modellflug,
  • Hundesport.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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