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Sportliche Veranstaltungen
Sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins sind grundsätzlich ein Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer aus allen sportlichen Veranstaltungen des Vereins die Zweckbetriebsgrenze von 45.000 € im Jahr nicht übersteigen. Übersteigen die Einnahmen die Zweckbetriebsgrenze von 45.000 €, liegt grundsätzlich ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor.
Der Sportverein kann bei Überschreiten der 45.000 €-Grenze dafür optieren, dass seine sportlichen Veranstaltungen weiterhin als Zweckbetrieb behandelt werden, soweit dabei keine bezahlten Sportler mitwirken. Umgekehrt kann es zu steuerlichen Vorteilen führen, wenn auf die Option verzichtet und somit eine Saldierung beider Bereiche erreicht wird.
(c) Steuerberatung Sandra Oechler
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