Gemeinnützige Organisationen können Aufwandsentschädigungen für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im Rahmen des Übungsleiterpauschbetrags bis zu einer Höhe von 2.400 € pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Folgende Tätigkeiten sind bei Erfüllung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen u. a. begünstigt: