Sie möchten stets auf dem neuesten Stand bleiben? Dann empfehle ich Ihnen meinen Newsletter .

Zurück

Übungsleiterfreibetrag

Übungsleiterfreibetrag

Gemeinnützige Organisationen können Aufwandsentschädigungen für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im Rahmen des Übungsleiterpauschbetrags bis zu einer Höhe von 2.400 € pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Folgende Tätigkeiten sind bei Erfüllung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen u. a. begünstigt:

  • Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Sporttrainer, Skilehrer
  • Jugendleiter, Ferienhelfer, Kinderbetreuer
  • Chorleiter, Dirigenten
  • Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen
  • ...

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

Zurück