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USt-Voranmeldung

USt-Voranmeldung

Vereine sind zur Abgabe bzw. elektronischen Übermittlung einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet, wenn

Der Voranmeldungszeitraum ist

  • der Kalendermonat, wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 € betragen hat,
  • das Kalendervierteljahr, wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr zwischen 1.000 € und 7.500 € betragen hat,
  • das Kalenderjahr, wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 € betragen hat.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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