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Verbindliche Auskunft

Verbindliche Auskunft

Die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern können auf schriftlichen Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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